.Notfallseelsorge

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Mainpost 25. Juli 2019
Der Deutsche Tempelherren-Orden unterstützt die Arbeit der ökumenischen Notfallseelsorge Bad Kissingen
Im Landkreis Bad Kissingen engagieren sich aktuell 29 Frauen und Männer aus der katholischen und evangelischen Kirche im Ehrenamt oder hauptamtlich in der Notfallseelsorge. Für ihre Fortbildung und Supervision wird das Geld verwendet.

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Mainpost 11. Januar 2018
Änderung in der Notfallseelsorge
 
Bei einem Treffen der Dekanatsbeauftragten der Notfallseelsorge im Landkreis Bad Kissingen wurde ein Wechsel vollzogen.
Bei einem Treffen der Dekanatsbeauftragten der Notfallseelsorge im Landkreis Bad Kissingen wurde ein Wechsel vollzogen. Pfarrerin Daniele Roth übernimmt künftig die Arbeit von Barbara Weichert. Im Bild von links: Pfr. Dr. Marcus Döbert, Gemeindereferentin Monika Hufnagel, Pfarrerin Barbara Weichert, Pfarrerin Daniele Roth und Dekan Stephan Hartmann. Wolfgang Russ Bei einem Treffen der Dekanatsbeauftragten für die Notfallseelsorge wurde Pfarrerin Barbara Weichert, Weißenbach nach 13 Jahren als Dekanatsbeauftragte verabschiedet. Ihr Amt übernimmt nun Pfarrerin Daniele Roth, Wildflecken.

Die Dekanatsbeauftragten von evangelischer und katholischer Seite sind zuständig für die Koordination, Weiterbildung und Durchführung der Notfallseelsorge im Landkreis Bad Kissingen.Das Aufgabengebiet der Notfallseelsorge umfasst die Betreuung von akut seelisch traumatisierten und trauernden Menschen, zeitnah nach dem Ereignis. Sie betreut und unterstützt Angehörige zu Hause, z.B. bei einem Todesfall nach frustraner Reanimation, beim Tod eines Kindes, nach Suizid eines Angehörigen und bei der Überbringung von Todesnachrichten.

In den ersten Stunden nach dem Unglück betreuen die Seelsorger die Hinterbliebenen und schauen, was in der jeweiligen Situation vorrangig zu tun ist - etwa, welche weiteren Angehörigen, Freunde, aber auch Institutionen wie Arbeitgeber verständigt werden müssen und welche Schritte als Nächstes erfolgen müssen. Sie sorgen sich um Opfer, Zeugen und Angehörigen bei außerhäuslichen Einsätzen, z.B. nach Verkehrsunfall, Betriebsunfall mit Todesfolge, bei Verlust der Existenzgrundlage (z.B. Brand, Hochwasser, ...) und in Großschadenslagen (Großbrände, Amoklagen, ...). Sie bauen dem Betroffenen - auf Wunsch und nach Möglichkeit - eine Brücke zu weiteren Unterstützungssystemen, z.B. durch die Pfarrei, weitere kirchliche Einrichtungen und anderen, nichtkirchlichen Diensten auf. Die Notfallseelsorge erfüllt den Auftrag Christi, Menschen in Not beizustehen, arbeitet ökumenisch, steht auch Menschen anderer Glaubensüberzeugung oder Weltanschauung zur Verfügung, berät und unterstützt Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Menschen in akuter Not beistehen. Ein Notfallseelsorger kann durch die ILS, Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst angefordert werden.

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27. November 2018
Einführung neuer Notfallseelsorger
 
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